¦ AGB
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Bergemann Druck GmbH
Lieferzeiten
Lieferzeiten stellen grundsätzlich annähernd einzuhaltende Vorgaben dar und beginnen mit Auftragserteilung. Bei Eintritt von Umständen, die Bergemann Druck GmbH nicht zu
vertreten hat, steht es Bergemann Druck GmbH frei, die Lieferzeit für die Dauer
der Behinderung zu verschieben.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller, ohne daß ihm
ein Ersatzanspruch zusteht, berechtigt, vom Auftrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, zurückzutreten. Das gleiche Recht hat Bergemann Druck GmbH.
Preisstellung
Zu sämtlichen Preisen gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Zahlung
Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Entwurfsleistungen werden bei Präsentation der Entwürfe zur Zahlung fällig.
Ist ein Firmenbild bestellt, so entfallen 2/3 des gesamten Preises auf die Primärentwürfe
und sind bei deren Präsentation zu bezahlen 1/3 des gesamten Preises entfällt auf
die Firmenbild-Anwendungen und ist bei deren Präsentation zu bezahlen.
Entwurfsarbeiten sind ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu Bezahlen.
Bei Stundung oder Zahlungsverzug kann Bergemann Druck GmbH 10 % Zinsen verlangen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.
Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Sollte Bergemann Druck GmbH unbefriedigende Auskunft über die Zahlungs-fähigkeit
oder die Vermögenslage des Bestellers erhalten oder gerät der Besteller mit einer
Zahlung in Verzug, so kann Bergemann Druck GmbH an laufenden Aufträgen
die Weiterarbeit einstellen, sofortige Bezahlung verlangen, und die Durchführung weiterer
oder noch nicht abgewickelter Aufträge von Vorauszahlung oder Sicherheiten anhängig machen.
Berichtigungen
Irrtümer, die Bergemann Druck GmbH bei der Vorlage des Angebots oder
im Zusammenhang mit der Auftragserteilung einschließlich der Preisstellung unterlaufen,
berechtigen Bergemann Druck GmbH nach eigener Wahl zur An-fechtung oder
zum Rücktritt vom Vertrag.
Entwürfe
Entwürfe für Geschäftsdrucke werden in Originalgröße farbig ausgeführt.
Entwürfe für Werbeschilder, Fahrzeugbeschriftung und Werbemittel werden farbig
in verkleinertem Maßstab ausgeführt, wenn die Größe DIN A4 überschritten wird.
Der Besteller muß Bergemann Druck GmbH bei der Fertigung der Entwürfe unterstützen.
Dies umfaßt insbesondere: Überlassen der bisherigen Geschäfts-drucke, Werbemittel usw.,
Angabe der ungefähren Gestaltung anhand der vorgelegten Unterlagen, Information
für die Analyse, eindeutige Angabe der Än- derungswünsche, falls die Entwürfe
von Bergemann Druck GmbH geändert werden sollen.
Der Besteller erhält einen Entwurf. Geringfügige Änderungen des Entwurfs
werden ohne zusätzliche Kosten durchgeführt. Bei einem Firmenbild wird
für den vereinbarten Preis die vereinbarte Zahl von Primärentwürfen sowie
Firmenbild-Anwendungen angefertigt. Geringfügige Änderungen an dem vom Besteller
gewählten Basisentwurf und an den Firmenbild-Anwendungen werden
ohne zusätzliche Kosten durchgeführt.
Weitere Entwürfe können nur zu den Bergemann Druck GmbH Listenpreisen geliefert werden.
Probedruck, Druckgenehmigung
Probedrucke werden auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert, und zwar nur
bei Vergütung der entsprechenden beachtlichen Kosten.
Der Druck erfolgt entweder aufgrund des genehmigten Entwurfs oder des Probedrucks
oder eines Auflagendrucks aus einer früheren Lieferung. Der Besteller hat deshalb
den Entwurf, oder Probedruck oder Auflagendruck aus einer früheren Lieferung auf
den gesamten Inhalt und seine Anordnung genau durchzusehen.
Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen,
können nicht erhoben werden.
Wenn der Besteller Änderungen wünscht und vor Ausführung des Drucks keinen
weiteren Entwurf oder Probedruck verlangt, können die Änderungswünsche
nur unverbindlich vorgemerkt werden.
Gewährleistung, Mängelrüge
Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede
im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung,
Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden
und stellen keinen Mangel dar. Außer diesen Einflüssen lassen sich, insbesondere auch
durch die Hygroskopizität des Papiers und durch maschinelles Zusammentragen
endloser Papierbahnen, sowohl in der Blatthöhe als auch in der Blattbreite Paßunterschiede
bis zu 1% der Blattgröße nicht vermeiden. Solche Abweichungen stellen gleichfalls
keinen Mangel dar.
Die vorgesehenen Papiere, Papierfarben und Kohlepapiere sind nur unverbindliche Richtlinien.
Abweichungen insbesondere bei Qualität, Stoffzusammensetzung, Reißfestigkeit,
Papierfarbe, Gewicht und Kohlepapiereinfärbung lassen sich von den Papierfabriken
von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden.
Der Besteller kann daher insoweit keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
Bei selbstdurchschreibenden Papieren aller Art sowie bei Folien oder Etiketten kann
Bergemann Druck GmbH gegenüber kaufmännischen Bestellern für Durchschrift,
Druckqualität, Lagerfähigkeit usw. nur in dem Umfang Gewähr übernehmen,
als sie von den Lieferern gegeben wird.
Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht Stück für Stück,
sondern nur stapelweise geprüft. Sachmängel können deshalb nur erhoben werden,
wenn nachweislich mehr als 3% der Auflage den beanstandeten Fehler aufweisen.
Im übrigen werden nachgewiesene Sachmängel nach unserer Wahl durch Neulieferung
oder Nachbesserung behoben. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich oder
innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Kunde
angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen.
Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden.
Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.
Kaufleute dürfen bei Mängelrügen, welche Bergemann Druck GmbH nicht schriftlich
als begründet anerkannt hat, die vereinbarte Zahlung nicht zurückhalten und
auch gegenüber Zahlungsansprüchen von Bergemann Druck GmbH aus
anderen Aufträgen nicht aufrechnen.
Haftungsausschluß
Bergemann Druck GmbH prüft nicht, ob Waren und Leistungen, insbesondere die Entwürfe
gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstoßen bzw. als Warenzeichen
schutzfähig sind. Bergemann Druck GmbH schließt insoweit jede Haftung auch
für mittelbare Schäden des Bestellers aus.
Die Ansprüche des Bestellers sind in Punkt Gewährleistung, Mängelrüge
abschließend geregelt. Alle weiteren vertraglichen Ansprüche, insbesondere
jegliche Ansprüche auf Schadenersatz einschließlich solcher auf Ersatz von Folgeschäden
sind ausgeschlossen, solange Bergemann Druck GmbH nicht grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Eigentumsvorbehalt
Bergemann Druck GmbH behält sich an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum
bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäfts-verbindung
(auch der Nebenforderungen) vor.
Macht Bergemann Druck GmbH von dem Recht auf Rücknahme der Gegenstände Gebrauch,
so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn Bergemann Druck GmbH
dies schriftlich erklärt.
Der Besteller darf im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über
die Waren verfügen, insbesondere soweit nicht etwas anderes vereinbart ist sie veräußern.
Die Ansprüche des Bestellers aus der Weiterveräußerung gelten mit
der Weiterveräußerung als an Bergemann Druck GmbH abgetreten.
Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von Bergemann Druck GmbH Name und Anschrift
des Dritten bekanntzugeben und ihn über eine Abtretung zu informieren.
Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen usw.
Bergemann Druck GmbH behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung
an Bergemann Druck GmbH -Entwürfen Skizzen, Rein-zeichnungen. Originalen, Firmen,
Druckträgern Datenträgern, Programmen, Arbeitsblättern, usw. - wenn
nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist.
Der Besteller darf Entwürfe von Bergemann Druck GmbH nicht vervielfältigen, es sei denn,
Bergemann Druck GmbH stimmt schriftlich zu. Im allgemeinen gibt Bergemann Druck GmbH
diese Zustimmung ausgenommen Entwürfe für Geschäftsdrucke
(Briefblätter, Anfragen, Angebote, Bestellungen, Rechnungen, Mahnungen,
Postkarten, Geschäftskarten, usw.).
Entwürfe, Reinzeichnungen, Filme usw. sowie Datenträger, Programme
und Arbeitsblätter bleiben Eigentum von Bergemann Druck GmbH mit Ausnahme
der durch Bergemann Druck GmbH dem Besteller zur Vervielfältigung
schriftlich freigegebenen Entwürfe.
Datenservice
Datenträger und Programme des Bestellers
a) Datenträger und Programme, die der Besteller zur Verfügung stellt, müssen
dem Bergemann Druck GmbH - Betriebssystem entsprechen und fehlerfrei sein.
Anderenfalls ist jede Haftung von Bergemann Druck GmbH ausgeschlossen.
b) Bergemann Druck GmbH gewährleistet, daß alle wesentlichen Arbeitsunterlagen,
Datenträger und Programme des Bestellers sorgfältig aufbewahrt und vertraulich
behandelt werden. Die Aufbewahrungspflicht endet einen Monat nach der Mitteilung.
daß die Arbeiten oder Teilarbeiten abgeschlossen sind spätestens einen Monat
nach Beendigung des Teilauftrages oder des Auftrages.
c) Außerhalb der Fertigung von Bergemann Druck GmbH geht der Transport
der Arbeitsunterlagen, Datenträger und Programme auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers
Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen,
gleichgültig zu welchem Zeitpunkt ein Hinweis auf solche Bedingungen erfolgt,
oder solche Bedingungen ausgehändigt werden. Für alle Bergemann Druck GmbH
erteilten Aufträge - auch die künftigen - im oben beschriebenen Geschäftsbereich
gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen.
Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Bergemann Druck GmbH.
Gerichtsstand ist Jena soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögens ist.
Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Besteller gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf - CISG - findet keine Anwendung.
Mündliche Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie von Bergemann Druck GmbH
schriftlich bestätigt werden. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt
dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im übrigen nicht.
Lieferzeiten
Lieferzeiten stellen grundsätzlich annähernd einzuhaltende Vorgaben dar und beginnen mit Auftragserteilung. Bei Eintritt von Umständen, die Bergemann Druck GmbH nicht zu
vertreten hat, steht es Bergemann Druck GmbH frei, die Lieferzeit für die Dauer
der Behinderung zu verschieben.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller, ohne daß ihm
ein Ersatzanspruch zusteht, berechtigt, vom Auftrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, zurückzutreten. Das gleiche Recht hat Bergemann Druck GmbH.
Preisstellung
Zu sämtlichen Preisen gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Zahlung
Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Entwurfsleistungen werden bei Präsentation der Entwürfe zur Zahlung fällig.
Ist ein Firmenbild bestellt, so entfallen 2/3 des gesamten Preises auf die Primärentwürfe
und sind bei deren Präsentation zu bezahlen 1/3 des gesamten Preises entfällt auf
die Firmenbild-Anwendungen und ist bei deren Präsentation zu bezahlen.
Entwurfsarbeiten sind ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu Bezahlen.
Bei Stundung oder Zahlungsverzug kann Bergemann Druck GmbH 10 % Zinsen verlangen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.
Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Sollte Bergemann Druck GmbH unbefriedigende Auskunft über die Zahlungs-fähigkeit
oder die Vermögenslage des Bestellers erhalten oder gerät der Besteller mit einer
Zahlung in Verzug, so kann Bergemann Druck GmbH an laufenden Aufträgen
die Weiterarbeit einstellen, sofortige Bezahlung verlangen, und die Durchführung weiterer
oder noch nicht abgewickelter Aufträge von Vorauszahlung oder Sicherheiten anhängig machen.
Berichtigungen
Irrtümer, die Bergemann Druck GmbH bei der Vorlage des Angebots oder
im Zusammenhang mit der Auftragserteilung einschließlich der Preisstellung unterlaufen,
berechtigen Bergemann Druck GmbH nach eigener Wahl zur An-fechtung oder
zum Rücktritt vom Vertrag.
Entwürfe
Entwürfe für Geschäftsdrucke werden in Originalgröße farbig ausgeführt.
Entwürfe für Werbeschilder, Fahrzeugbeschriftung und Werbemittel werden farbig
in verkleinertem Maßstab ausgeführt, wenn die Größe DIN A4 überschritten wird.
Der Besteller muß Bergemann Druck GmbH bei der Fertigung der Entwürfe unterstützen.
Dies umfaßt insbesondere: Überlassen der bisherigen Geschäfts-drucke, Werbemittel usw.,
Angabe der ungefähren Gestaltung anhand der vorgelegten Unterlagen, Information
für die Analyse, eindeutige Angabe der Än- derungswünsche, falls die Entwürfe
von Bergemann Druck GmbH geändert werden sollen.
Der Besteller erhält einen Entwurf. Geringfügige Änderungen des Entwurfs
werden ohne zusätzliche Kosten durchgeführt. Bei einem Firmenbild wird
für den vereinbarten Preis die vereinbarte Zahl von Primärentwürfen sowie
Firmenbild-Anwendungen angefertigt. Geringfügige Änderungen an dem vom Besteller
gewählten Basisentwurf und an den Firmenbild-Anwendungen werden
ohne zusätzliche Kosten durchgeführt.
Weitere Entwürfe können nur zu den Bergemann Druck GmbH Listenpreisen geliefert werden.
Probedruck, Druckgenehmigung
Probedrucke werden auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert, und zwar nur
bei Vergütung der entsprechenden beachtlichen Kosten.
Der Druck erfolgt entweder aufgrund des genehmigten Entwurfs oder des Probedrucks
oder eines Auflagendrucks aus einer früheren Lieferung. Der Besteller hat deshalb
den Entwurf, oder Probedruck oder Auflagendruck aus einer früheren Lieferung auf
den gesamten Inhalt und seine Anordnung genau durchzusehen.
Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen,
können nicht erhoben werden.
Wenn der Besteller Änderungen wünscht und vor Ausführung des Drucks keinen
weiteren Entwurf oder Probedruck verlangt, können die Änderungswünsche
nur unverbindlich vorgemerkt werden.
Gewährleistung, Mängelrüge
Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede
im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung,
Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden
und stellen keinen Mangel dar. Außer diesen Einflüssen lassen sich, insbesondere auch
durch die Hygroskopizität des Papiers und durch maschinelles Zusammentragen
endloser Papierbahnen, sowohl in der Blatthöhe als auch in der Blattbreite Paßunterschiede
bis zu 1% der Blattgröße nicht vermeiden. Solche Abweichungen stellen gleichfalls
keinen Mangel dar.
Die vorgesehenen Papiere, Papierfarben und Kohlepapiere sind nur unverbindliche Richtlinien.
Abweichungen insbesondere bei Qualität, Stoffzusammensetzung, Reißfestigkeit,
Papierfarbe, Gewicht und Kohlepapiereinfärbung lassen sich von den Papierfabriken
von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden.
Der Besteller kann daher insoweit keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
Bei selbstdurchschreibenden Papieren aller Art sowie bei Folien oder Etiketten kann
Bergemann Druck GmbH gegenüber kaufmännischen Bestellern für Durchschrift,
Druckqualität, Lagerfähigkeit usw. nur in dem Umfang Gewähr übernehmen,
als sie von den Lieferern gegeben wird.
Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht Stück für Stück,
sondern nur stapelweise geprüft. Sachmängel können deshalb nur erhoben werden,
wenn nachweislich mehr als 3% der Auflage den beanstandeten Fehler aufweisen.
Im übrigen werden nachgewiesene Sachmängel nach unserer Wahl durch Neulieferung
oder Nachbesserung behoben. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich oder
innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Kunde
angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen.
Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden.
Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.
Kaufleute dürfen bei Mängelrügen, welche Bergemann Druck GmbH nicht schriftlich
als begründet anerkannt hat, die vereinbarte Zahlung nicht zurückhalten und
auch gegenüber Zahlungsansprüchen von Bergemann Druck GmbH aus
anderen Aufträgen nicht aufrechnen.
Haftungsausschluß
Bergemann Druck GmbH prüft nicht, ob Waren und Leistungen, insbesondere die Entwürfe
gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstoßen bzw. als Warenzeichen
schutzfähig sind. Bergemann Druck GmbH schließt insoweit jede Haftung auch
für mittelbare Schäden des Bestellers aus.
Die Ansprüche des Bestellers sind in Punkt Gewährleistung, Mängelrüge
abschließend geregelt. Alle weiteren vertraglichen Ansprüche, insbesondere
jegliche Ansprüche auf Schadenersatz einschließlich solcher auf Ersatz von Folgeschäden
sind ausgeschlossen, solange Bergemann Druck GmbH nicht grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Eigentumsvorbehalt
Bergemann Druck GmbH behält sich an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum
bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäfts-verbindung
(auch der Nebenforderungen) vor.
Macht Bergemann Druck GmbH von dem Recht auf Rücknahme der Gegenstände Gebrauch,
so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn Bergemann Druck GmbH
dies schriftlich erklärt.
Der Besteller darf im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über
die Waren verfügen, insbesondere soweit nicht etwas anderes vereinbart ist sie veräußern.
Die Ansprüche des Bestellers aus der Weiterveräußerung gelten mit
der Weiterveräußerung als an Bergemann Druck GmbH abgetreten.
Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von Bergemann Druck GmbH Name und Anschrift
des Dritten bekanntzugeben und ihn über eine Abtretung zu informieren.
Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen usw.
Bergemann Druck GmbH behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung
an Bergemann Druck GmbH -Entwürfen Skizzen, Rein-zeichnungen. Originalen, Firmen,
Druckträgern Datenträgern, Programmen, Arbeitsblättern, usw. - wenn
nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist.
Der Besteller darf Entwürfe von Bergemann Druck GmbH nicht vervielfältigen, es sei denn,
Bergemann Druck GmbH stimmt schriftlich zu. Im allgemeinen gibt Bergemann Druck GmbH
diese Zustimmung ausgenommen Entwürfe für Geschäftsdrucke
(Briefblätter, Anfragen, Angebote, Bestellungen, Rechnungen, Mahnungen,
Postkarten, Geschäftskarten, usw.).
Entwürfe, Reinzeichnungen, Filme usw. sowie Datenträger, Programme
und Arbeitsblätter bleiben Eigentum von Bergemann Druck GmbH mit Ausnahme
der durch Bergemann Druck GmbH dem Besteller zur Vervielfältigung
schriftlich freigegebenen Entwürfe.
Datenservice
Datenträger und Programme des Bestellers
a) Datenträger und Programme, die der Besteller zur Verfügung stellt, müssen
dem Bergemann Druck GmbH - Betriebssystem entsprechen und fehlerfrei sein.
Anderenfalls ist jede Haftung von Bergemann Druck GmbH ausgeschlossen.
b) Bergemann Druck GmbH gewährleistet, daß alle wesentlichen Arbeitsunterlagen,
Datenträger und Programme des Bestellers sorgfältig aufbewahrt und vertraulich
behandelt werden. Die Aufbewahrungspflicht endet einen Monat nach der Mitteilung.
daß die Arbeiten oder Teilarbeiten abgeschlossen sind spätestens einen Monat
nach Beendigung des Teilauftrages oder des Auftrages.
c) Außerhalb der Fertigung von Bergemann Druck GmbH geht der Transport
der Arbeitsunterlagen, Datenträger und Programme auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers
Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen,
gleichgültig zu welchem Zeitpunkt ein Hinweis auf solche Bedingungen erfolgt,
oder solche Bedingungen ausgehändigt werden. Für alle Bergemann Druck GmbH
erteilten Aufträge - auch die künftigen - im oben beschriebenen Geschäftsbereich
gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen.
Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Bergemann Druck GmbH.
Gerichtsstand ist Jena soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögens ist.
Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Besteller gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf - CISG - findet keine Anwendung.
Mündliche Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie von Bergemann Druck GmbH
schriftlich bestätigt werden. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt
dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im übrigen nicht.



